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Spenden


Bank für Arbeit und Wirtschaft
Konto-Nr.: 10010-001-140
BLZ: 14000

Bei Spenden aus dem Ausland:
IBAN: AT521400010010001140
BIC: BAWAATWW

Absetzbarkeit von Spenden

In Österreich sind Spenden an gemeinnützige Institutionen und Vereine seit Januar 2009 steuerlich absetzbar. Dafür muss die jeweilige Organisation oder der Verein seit mindestens drei Jahren existieren und nachweisbar sozial tätig sein. Diese Voraussetzungen erfüllt der Verein "Women's Cooperation International" durch seine ständigen Aktivitäten und seit seiner Bestehenszeit. "Women's Cooperation International" wurde im November 2004 gegründet und ist mit der Vereinszahl ZVR 332865903 eingetragen.

Um in der veröffentlichten Liste der spendenbegünstigten Organisationen des Bundesministeriums für Finanzen aufzuscheinen, braucht es eine weitere bürokratische Voraussetzung, die sich kleine Vereine wie "Women's Cooperation International" jedoch nicht leisten können: Vorgeschrieben ist eine jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Diese Prüfung ist mit hohen Kosten verbunden.

Die Finanzgebahrung des Vereins "Women's Cooperation International" wird seit Vereinsgründung einmal jährlich von einer Wiener Steuerberatungskanzlei sowie von den gewählten RechnungsprüferInnen des Vereins geprüft. Dadurch ist jedwede Gebarung des Vereins nachvollziehbar und geprüft.
Deshalb wird der Verein "Women's Cooperation International" keinerlei Initiative setzen, um in die veröffentlichte Liste der spendenbegünstigten Organisationen aufgenommen zu werden.

E-Mail senden an women@womenscooperation.at